Die Organisation in Form einer Genossenschaft bedeutet, dass zunächst alle, sowohl Hilfenehmer als auch die Hilfegeber 50 € über den Erwerb eines Geschäftsanteils in „einen Topf“ einzahlen um ein Stammkapital zu bilden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erhält man das Geld zurück. Durch die Satzung ist sichergestellt, dass die Mitglieder bei einer eventuellen Insolvenz für die Schulden nicht aufkommen müssen.
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