Aus diesem Grund hat sich die Nachbarschaftshilfe Hehlenriede gegründet. In dieser genossenschaftlich organisierten Vereinigung finden sich Menschen, die einander unterstützen wollen. Wohlwissend, dass jeder, früher oder später, in die Lage kommt, Hilfe und Unterstützung zu benötigen.
Die Organisation in Form einer Genossenschaft bedeutet, dass zunächst alle, also sowohl die Hilfenehmer als auch die Hilfegeber 50 € über den Erwerb eines Geschäftsanteils in „einen Topf“ einzahlen um ein Stammkapital zu bilden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erhält man dieses Geld zurück. Durch die Satzung der Nachbarschaftshilfe ist sichergestellt, dass die Mitglieder bei einer eventuellen Insolvenz für Schulden nicht aufkommen müssen.
Die Nachbarschaftshilfe möchte nicht in Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern treten. Auch bietet die Nachbarschaftshilfe keine „billigen“ Arbeitskräfte an. Vielmehr geht es darum, soweit es geht, gemeinsam mit dem Hilfenehmer die anfallenden Dienste zu erledigen.
Menschen, die hilfebedürftig sind und einen Unterstützungsbedarf haben, melden sich unter der Telefonnummer 05374 6033206 an die Nachbarschaftshilfe. Ein Koordinator, der zusammen mit dem „Hilfegeber“ den „Hilfesuchenden“ besucht entscheidet, ob und in welchem Rahmen die Unterstützung zu leisten ist. Sollte dem so sein, kommt die Unterstützung zu Stande.
Der „Hilfesuchende“ zahlt je geleisteter Stunde 8€ an die Genossenschaft. Der „Hilfegeber“ bekommt davon 5€ je Stunde, der als Aufwandsentschädigung über die Nachbarschaftshilfe Hehlenriede abgerechnet wird. Der „Hilfegeber“ kann sich hierbei aussuchen, ob er sich diesen Betrag auszahlen lässt, oder diesen auf einem „Geldkonto“ anspart. Wenn er dann selbst in eine Notlage gerät, kann er die Inanspruchnahme der Leistung aus diesem Geldkonto begleichen